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   OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21   

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https://dejure.org/2021,12399
OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21 (https://dejure.org/2021,12399)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.04.2021 - 4 W 201/21 (https://dejure.org/2021,12399)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. April 2021 - 4 W 201/21 (https://dejure.org/2021,12399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werden in einem Beweisbeschluss einem medizinischen Sachverständigen weder ein konkreter Sachverhalt noch mehrere Sachverhaltsvarianten, zu denen er alternativ Stellung nehmen soll, vorgegeben, so begründet es die Besorgnis der Befangenheit regelmäßig nicht, wenn der ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Schadensersatz wegen behaupteter Behandlungsfehler während einer Geburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 892
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 8 U 97/15

    Ortstermin ist mit beiden Parteien durchzuführen!

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hegt oder ob dieser tatsächlich parteiisch ist oder sich nach Lage der Dinge zumindest darüber hätte bewusst sein können, dass sein Verhalten geeignet sein könnte, Zweifel an seiner Neutralität aufkommen zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 97/15 - vgl. BGH Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 - juris).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob für die das Ablehnungsgesuch anbringende Partei der - nicht auf rein subjektiven oder unvernünftigen Vorstellungen beruhende - Anschein einer Voreingenommenheit besteht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 97/15 - juris).

  • OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken könne, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Dem Sachverständigen ist aber grundsätzlich ein Sachverhalt vorzugeben, den er bei seiner Beurteilung zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03; Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 - juris).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Dem Sachverständigen ist aber grundsätzlich ein Sachverhalt vorzugeben, den er bei seiner Beurteilung zugrunde zu legen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03; Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06 - juris).
  • OLG Dresden, 02.11.2020 - 4 W 641/20

    Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Erfolgen keine konkreten Vorgaben durch das Gericht, so kann es nicht den Vorwurf der Parteilichkeit begründen, wenn der Sachverständige sich auf die Behandlungsdokumentation stützt und diese in dem von ihm verstandenen Sinne interpretiert (vgl. Senat, Beschluss vom 02. November 2020 - 4 W 641/20 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken könne, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hegt oder ob dieser tatsächlich parteiisch ist oder sich nach Lage der Dinge zumindest darüber hätte bewusst sein können, dass sein Verhalten geeignet sein könnte, Zweifel an seiner Neutralität aufkommen zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 - 8 U 97/15 - vgl. BGH Beschluss vom 23.10.2007 - X ZR 100/05 - juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).
  • OLG Hamm, 26.05.2020 - 2 WF 162/19

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Demgegenüber folgt allein aus etwaigen inhaltlichen Mängeln des Gutachtens kein Ablehnungsgrund (OLG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 2020 - II-2 WF 162/19 -, Rn. 29, juris; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. § 406 ZPO Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 26.05.2020 - 4 W 335/20

    Überschreitung des Gutachtensauftrags allein macht (noch) nicht befangen!

    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2021 - 4 W 201/21
    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).
  • OLG Dresden, 05.06.2023 - 4 W 316/23

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Die aus fehlender Fachkompetenz folgenden inhaltlichen Mängel des Gutachtens begründen indes nach ständiger Rechtsprechung keinen Ablehnungsgrund, sondern sind ggf. im Rechtszug zu rügen (Senat, Beschluss vom 21. April 2021 - 4 W 201/21 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 2020 - II-2 WF 162/19 -, Rn. 29, juris; vgl. Zöller/Greger, aaO. § 406 ZPO Rn. 7 m.w.N.).

    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 21. April 2021 - 4 W 201/21 -, Rn. 9, juris 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • OLG Dresden, 26.09.2023 - 4 W 316/23

    Dienstliche Stellungnahme dient nicht der Ausforschung der Motivlage!

    Die aus fehlender Fachkompetenz folgenden inhaltlichen Mängel des Gutachtens begründen indes nach ständiger Rechtsprechung keinen Ablehnungsgrund, sondern sind ggf. im Rechtszug zu rügen (Senat, Beschluss vom 21. April 2021 - 4 W 201/21 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 2020 - II-2 WF 162/19 -, Rn. 29, juris; vgl. Zöller/Greger, aaO. § 406 ZPO Rn. 7 m.w.N.).

    Der Gegenstandswert bemisst sich gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03 - juris; Senat, Beschlüsse vom 21. April 2021 - 4 W 201/21 -, Rn. 9, juris 26.05.2020 - 4 W 335/20; vom 12.12.2017 - 4 W 1113/17 - juris).

  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 W 782/23

    Allein die enge fachliche Beziehung ist kein Befangenheitsgrund!

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. Senat, a.a.O.; vgl. Senat Beschluss vom 21.04.2021 - 4 W 201/21 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris).
  • OLG Dresden, 31.01.2022 - 4 W 19/22

    Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Ablehnung

    Erforderlich sind objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. Senat, a.a.O.; vgl. Senat Beschluss vom 21.04.2021 - 4 W 201/21 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris).
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